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   OVG Niedersachsen, 09.03.1994 - 5 L 6725/93   

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https://dejure.org/1994,7619
OVG Niedersachsen, 09.03.1994 - 5 L 6725/93 (https://dejure.org/1994,7619)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.03.1994 - 5 L 6725/93 (https://dejure.org/1994,7619)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. März 1994 - 5 L 6725/93 (https://dejure.org/1994,7619)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1758 Abs. 1 BGB; § 15 Abs. 1 SGB I; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 9 Abs. 2 AdVermiG ; § 61 Abs. 2 S. 2 PersStdG
    Kindesmutter; Jugendamt; Adoptionsvermittlungsstelle; Allgemeine Leistungsklage; Volljährigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindesmutter; Jugendamt; Adoptionsvermittlungsstelle; Allgemeine Leistungsklage; Volljährigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2634
  • NVwZ 1994, 1125 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1984 - 8 A 846/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.1994 - 5 L 6725/93
    Das auf ein schlichtes Verwaltungshandeln des Beklagten gerichtete, im Rahmen einer allgemeinen Leistungsklage zu verfolgende (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 25.10.1988 - 3 C 4.81 - Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 § 339 LAG Nr. 169; OVG Münster, Urt. v. 20.6.1984 - A 846/83 - NJW 1985, 1107) Begehren der Klägerin, das sie mit der Berufung weiter verfolgt, erscheint unter keinem der in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkte erfolgversprechend.

    Ob hieraus der von der Klägerin verfolgte Anspruch schon deshalb nicht hergeleitet werden kann, weil durch die gewünschte Unterrichtung des leiblichen Sohnes der Klägerin das mit dem Adoptionsverfahren verfolgte Ziel gefährdet wird (vgl. hierzu: OVG Münster, NJW 1985, 1107),bedarf keiner Entscheidung.

    Die Auskunftspflicht des § 15 SGB I beschränkt sich auf die in dem Sozialgesetzbuch selbst niedergelegten Rechtspflichten des Bürgers sowie alle in dem Sozialgesetzbuch geregelten sozialen Angelegenheiten (vgl. hierzu: OVG Münster, NJW 1985, 1107 m.w.N.; Hauck/Haines, Sozialgesetzbuch, Allgemeiner Teil, Komm., Loseblatts., Stand: Februar 1994, K. § 15, Rn. 7), zu denen der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch nicht gehört.

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.1994 - 5 L 6725/93
    Das durch diese Bestimmungen geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht ist - wie das Bundesverfassungsgericht in der von dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin erwähnten, das Verbot einer Abstammungsklage nach § 1593 BGB betreffenden Entscheidung (Urt. v. 31.3.1989 - 1 BvL 17/87 -, BVerfGE 79, 256, 26 = NJW 1989, 891) ausgeführt hat - nicht schrankenlos gewährleistet.
  • BVerwG, 25.10.1988 - 3 C 4.81

    Klage auf Auskunft - Folgen einer einseitigen Erledigungserklärung des Beklagten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.1994 - 5 L 6725/93
    Das auf ein schlichtes Verwaltungshandeln des Beklagten gerichtete, im Rahmen einer allgemeinen Leistungsklage zu verfolgende (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 25.10.1988 - 3 C 4.81 - Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 § 339 LAG Nr. 169; OVG Münster, Urt. v. 20.6.1984 - A 846/83 - NJW 1985, 1107) Begehren der Klägerin, das sie mit der Berufung weiter verfolgt, erscheint unter keinem der in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkte erfolgversprechend.
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Auch, dass etwaigen Realakten eine bewertende (Ermessens-)Entscheidung der Behörde vorausgehen müsste, führt nicht dazu, dass stets von einer Verpflichtungsklage, gerichtet auf diese vorausgehende Entscheidung, auszugehen wäre (vgl. Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 42 Rn. 26; vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 09.03.1994 - 5 L 6725/93, juris Rn. 6 und Stelkens, in: Ders./Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 35 Rn. 102).
  • VG Stuttgart, 07.07.2015 - 7 K 803/14
    Deshalb liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.03.1994 - 5 L 6725/93 - juris; OVG NRW, Urteil vom 20.06.1984 - 8 A 846/83 - NJW 1985, 1107).

    Die Auskunftspflicht des § 15 SGB I beschränkt sich auf die in dem Sozialgesetzbuch selbst niedergelegten Rechtspflichten des Bürgers sowie alle in dem Sozialgesetzbuch geregelten sozialen Angelegenheiten (vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 20.06.1984 - 8 A 846/83 - NJW 1985, 1107 m.w.N.), zu denen der von dem Kläger geltend gemachte Auskunftsanspruch nicht gehört (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.03.1994 - 5 L 6725/93 - juris).

    Da weitere spezielle Anspruchsgrundlagen für das Auskunftsbegehren nicht ersichtlich sind, bleibt die Auskunftserteilung dem pflichtgemäßen Ermessen der Behörde überlassen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.06.1984 - 8 A 846/83 - NJW 1985, 1107 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.03.1994 - 5 L 6725/93 - juris).

    Eine Einschränkung des Ermessens könnte sich aus dem sogenannten Ausforschungs- und Offenbarungsverbot des § 1758 BGB ergeben (vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.06.1984 - 8 A 846/83 - NJW 1985, 1107 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.03.1994 - 5 L 6725/93 - juris).

  • VG Neustadt, 02.10.2015 - 4 K 292/15

    Adoptionsvermittlung - Stellung des Jugendamtes - Auskunftsrecht des leiblichen

    Der Kläger hat indes einen unmittelbar aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abzuleitenden Anspruch auf Erteilung einer Auskunft, über den der Beklagte als Träger der Adoptionsvermittlungsstelle nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat (vgl. ohne explizite grundrechtliche Bezugnahme auch OVG Niedersachen, Beschluss vom 9. März 1994 - 5 L 6725/93 -, juris; VG Würzburg, Beschluss vom 3. November 1993 - W 3 K 92.713 -, FamRZ 1994, 1201).
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